Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein zu stärken. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports in der Regel 50 Übungseinheiten (Richtwert), in einem Zeitraum von 18 Monaten. Bei verschiedenen Erkrankungen, zum Beispiel einer Polyneuropathie oder Diabetes mellitus mit Folgeerkrankungen, kann eine höhere Anzahl an Übungseinheiten notwendig sein, hier können 120 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 36 Monaten (Richtwerte) bewilligt werden.
Rehabilitationssport wird indikationsgerecht von dem behandelnden Ärzt:in verordnet.
Die Verordnung muss enthalten:
1. die Diagnose nach ICD-10-GM, ggf. relevante Nebendiagnosen.
2. die Gründe und Ziele, weshalb Rehabilitationssport erforderlich ist; dazu sind auch Angaben über die vorliegenden Funktionseinschränkungen und zur psychischen und physischen Belastbarkeit zu machen
3. die Dauer des Rehabilitationssports
4. eine Empfehlung für die Auswahl der geeigneten Rehabilitationssportart.
5. bei weiteren Verordnungen ergänzend die Gründe, warum der oder die Versicherte nicht oder noch nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
Der Rehabilitationssport vor dem Beginn durch den Rehabilitationsträger zu bewilligen. Dies gilt auch für weitere Verordnungen. Die einzelne Verordnung erstreckt sich im Allgemeinen auf bis zu zwei, mit besonderer Begründung höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche.